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Pflegeplatzkosten


Die Höhe der Pflegekosten richtet sich nach der Einstufung Ihrer Pflegebedürftigkeit in einen Pflegegrad. Die Kosten der stationären Pflege setzen sich grundsätzlich aus verschiedenen Positionen zusammen. Einige sind gesetzlich vorgegeben und andere werden individuell für das jeweilige Pflegeheim bestimmt.

Wie setzen sich die Kosten für einen Pflegeheimplatz zusammen?

a) Pflegekosten

Diese sind in Abhängigkeit von dem jeweiligen Pflegegrad vereinbart. Sie beinhalten pflegebedingte Aufwendungen, soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege.

b) Unterkunft und Verpflegung

Diese sind mit den allgemeinen Lebenshaltungskosten gleichzusetzen. Darunter fallen neben der „Miete“ auch die Kosten für Verpflegung, Heizung, Elektrizität, Wasser, Reinigung und der Hausmeister.

c) Investitions-Folgekosten

Diese decken die Abnutzung und Instandhaltung der Investitionsgüter (z.B. Gebäude, Möbel, Heizung).

d) Ausbildungsumlage

Diese ist seit 2003 zu erheben und deckt die Kosten, die für die Ausbildung von Altenpflegern aufgewandt werden müssen.

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Alle oben genannten Positionen werden abhängig vom Pflegegrad addiert. Von diesem Betrag werden die von den Pflegekassen getragenen Pflegesätze abgezogen. Die verbleibende offene Summe ergibt den vom Bewohner zu tragenden Anteil an den Gesamtkosten.

Aus den folgenden Tabellen können sie die monatlich zu leistende Zahlung entnehmen. Diese ist abhängig von dem jeweiligen Pflegegrad.

Pflegeheim Südhus in der Südstadt

PflegegradHeimentgelt monatlichLeistung der PflegekassenEigenanteil
12.946,48 €0,00 €2.946,48 €
23.402,48 €770,00 €2.632,48 €
33.894,37 €1.262,00 €2.632,37 €
44.407,25 €1.775,00 €2.632,25 €
54.637,53 €2.005,00 €2.632,53 €

Pflegeheim Südhus Nord in Toitenwinkel

PflegegradHeimentgelt monatlichLeistung der PflegekassenEigenanteil
12.958,95 €0,00 €2.958,95 €
23.371,75 €770,00 €2.601,75 €
33.863,64 €1.262,00 €2.601,64 €
44.376,83 €1.775,00 €2.601,83 €
54.606,80 €2.005,00 €2.601,80 €

Die konkreten Pflegesätze werden in regelmäßigen Abständen mit den Landesverbänden der Krankenkassen entsprechend dem anfallendem Pflegeaufwand für die Bewohner der verschiedenen Pflegegrade neu vereinbart. Somit sind die hier angegebenen Pflegesätze das Ergebnis einer gewissenhaften Prüfung und betriebswirtschaftlichen Kalkulation. Das bedeutet aber auch, dass die Pflegesätze und Entgelte nicht auf Dauer fest sind, sie werden von Zeit zu Zeit entsprechend den konkreten Bedingungen neu verhandelt.

Um die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen insbesondere bei langjährigem Aufenthalt in stationären Pflegeeinrichtungen zu mindern, gewähren die Pflegekassen seit dem 01.01.2024 (nach § 43 c SGB XI) einen Zuschuss zu den Pflegekosten und der Ausbildungsumlage zwischen 15 % und 75 % (in Abhängigkeit von der Aufenthaltsdauer).